Bei der Einführung der Welser Lustbarkeitsabgabeordnung im Feb. 2016 haben wir uns schon kritisch geäußert und auch einen Abänderungsantrag eingebracht. Jetzt wurden die NEOS-Forderungen umgesetzt!

Damals haben wir gefordert:
„Es sollen generell jegliche Tanzveranstaltungen und Bälle (auch die Schülerbälle) sowie jegliche Handels- und Fachmessen komplett von der Lustbarkeitsabgabe ausgenommen werden.“

Unsere Begründung von damals war:
„Schüler(abschluss)bälle können sowieso über Antrag befreit werden. Einen Antrag zu stellen und zu bearbeiten bedeutet unnötige Bürokratie. Generell soll die Kultur und das gesellschaftliche Leben in Wels nicht besteuert, sondern gefördert werden. Gewisse Handels- und Fachmessen nicht auszunehmen und somit zu besteuern bedeutet eine Ungleichbehandlung. „

FPÖ, ÖVP und SPÖ haben gegen diesen Abänderungsantrag gestimmt.

In der Gemeinderatssitzung vom 3. Oktober 2016 haben wir dann nochmals diese Forderung bekräftigt und über das Chaos, welches LR Max Hiegelsberger von der ÖVP OÖ-weit angerichtet hat berichtet.

Link zu den damaligen Unterlagen:
https://neoswels.eu/2016/08/18/das-problem-mit-der-lust/

Umso mehr sind wir froh, dass endlich ein Einsehen da ist, und die Verordnung nun dahingehend geändert wird, dass für die Durchführung von Veranstaltungen (Bälle und Messen und dgl.) generell keine Lustbarkeitsabgabe eingehoben wird. Somit wird der NEOS – Forderung vollinhaltlich nachgekommen!

Im Amtsbericht steht, dass von den Schüler- und Maturabällen keine Einnahmen mehr lukriert werden konnten. Genau das, hat unser Gemeinderat Markus Hufnagl in der GR-Sitzung vom 29. Februar 2016 vorausgesagt.  Er hat auch vorausgesagt, dass die Einhebung nur unnötige Bürokratie verursacht – auch das steht im Amtsbericht.

Dann wurden damals  Handels- und Fachmessen von der Besteuerung durch die Lustbarkeitsabgabe ausgenommen. Allerdings wurde eine Ausnahme der Ausnahme beschlossen. „Erotik, Tattoo, Piercing- Freak- oder Horrormessen oder sonstige derbe oder triviale Unterhaltungsmessen sind zu besteuern“ hieß es in der Verordnung. Wir fanden das als unfair, als Ungleichbehandlung und sind der Meinung, dass diese Verordnung verfassungswidrig ist, bzw. nun war.  Daher ist diese zu beschließende Lustbarkeitsabgabeordnung 2017 eigentlich eine Reparatur der letztjährigen Abgabeordnung.

Wir NEOS freuen uns, dass die Stadtregierung ein Einsehen hatte! Da stört es uns auch gar nicht, dass FPÖ und ÖVP dies als selbst initiierte Steuersenkung „verkaufen“ wollen.