Welche Kernaufgaben hat die Stadt?

Alle sind sich einig, dass Wels sparen muss. Um effizient den Rotstift ansetzen zu können, muss man aber wissen, welche Aufgaben die Stadt verpflichtend und welche sie freiwillig erfüllt.  Analog der NEOS-Forderung einer Aufgaben-Evaluierung wurde die Beratungsfirma ICG beauftragt aufzulisten, welche freiwilligen Leistungen die Stadt Wels erbringt.

Am Donnerstag, 11. August trafen sich die Vertreter aller Parteien zu einer ersten Diskussionsrunde über die von der ICG, gemeinsam mit dem Magistrat, erarbeiteten TOP-50-Einsparungsvorschlägen. Dabei konnte jede Partei den einzelnen Vorschlägen zustimmen, diese ablehnen oder zusätzlichen Diskussionsbedarf anmelden.

Jede Partei hatte – unabhängig ihrer Stärke – EINE Stimme – so gesehen ein Vorteil für die kleinen Parteien. Nur bei Gleichstand wurde auf die Mehrheitsverhältnisse aufgrund der Wahl Rücksicht genommen – dies war nur bei einem einzigen Punkt notwendig.

NEOS hat seine Stimme genützt, um sinnvolle Einsparungsmaßnahmen zu unterstützen und sozialen Raubbau zu verhindern. Gemäß den NEOS-Kernthemen haben wir ein besonderes Augenmerk auf Bildung, Wirtschaft und Arbeit gelegt.

“Die Kürzung der FH-Förderung um 50 %, die Streichung der Streetwork, die Abschaffung des Englisch-Unterrichtes in den Kindergärten, die Reduktion der Jugendtreffs konnten wir ebenso abwehren, wie die Streichung des Aktivpass 60+ oder die komplette Streichung der Wirtschaftsförderung”, sagt NEOS Gemeinderat Markus Hufnagl.

Ganz entschieden möchten wir darlegen, dass es angenommene Einsparungsvorschläge gibt, bei denen wir nicht mitgestimmt oder noch Diskussionsbedarf angemeldet haben. Genauso wurden Punkte abgelehnt, wo wir mitgegangen wären – aber das ist der demokratische Prozess. Über diese Punkte werden wir in nächster Zeit in Blogeinträgen informieren. Summa summarum geht der Großteil der Beschlüsse in Ordnung.

68 Maßnahmen (inklusive Varianten) wurden diskutiert. 16 Einsparungsvorschläge angenommen, 30 abgelehnt und bezüglich 22 noch weiterer Gesprächsbedarf vereinbart.

Unsere Haltung: NEOS ist konstruktive Opposition. Wir NEOS wollen mitarbeiten, mithelfen und mitlenken. Wir wollen ein neues Wels. Wir arbeiten mit, um in Wels die Dinge zum Guten zu verbessern. Nur dagegen zu sein ist für uns keine Lösung.

Als Opposition müssen wir an dieser Stelle den BürgerInnen von Wels ganz klar unsere Bedenken zur Vorgehensweise der Aufgaben-Evaluierung samt Bürgerbeteiligung in der geplanten Art und Weise darlegen.

Folgende Fakten:

  1. Die Liste der ICG wurde den Parteien nur knapp eine Woche vor der Abstimmung übermittelt – viel zu spät für eine umfassende Prüfung der Fakten samt Diskussion.
  2. Erst am Tag der Abstimmung wurde vor Ort die endgültige Liste vorgestellt.
  3. Es wurden nur 68 (jeweils im Wert von über 92 Tsd. Euro) der 175 Punkte diskutiert – angeblich jene, mit dem höchsten Einsparungspotential. Wir NEOS sind aber der Meinung, dass es ggf. besser gewesen wäre, fünf sinnlose Maßnahmen mit jeweils 50.000 Euro zu streichen, als eine gute Einrichtung mit einem Gegenwert von 250.000 Euro.
  4. Gewisse Punkte fanden sich – trotz höherem Wert – ursprünglich nicht auf der Liste und wurden – z. B. durch Anfrage von  NEOS – mit aufgenommen. Wir kritisieren die mangelnde Transparenz durch die fehlende Übermittlung der Gesamtliste an die Oppositionsparteien.
  5. Während der Abstimmungsrunde war viel zu wenig Zeit um Vor- und Nachteile einer Maßnahme ergiebig zu behandeln.
  6. Der Gesamtwert der zu erzielenden Einsparungen ist zu niedrig. Es ist noch viel zu wenig um den Haushalt nachhaltig zu sanieren. Daher kann noch nicht von einem Erfolg gesprochen werden.

Große Bedenken zum nun folgenden Prozess der Bürgerbeteiligung:

  1. Eine Bürgerbeteiligung ist ein hervorragendes Instrument. Sie bedarf aber guter Vorbereitung. Insbesondere die allumfassende Information der BürgerInnen über die zur Abstimmung stehenden Punkte ist ein MUSS. Aufgrund der kurzen Vorlaufzeit ist eine ausreichend tiefe Information – samt einhergehender öffentlicher Diskussion  -nicht gegeben.
  2. Mittels Zufallsgenerator wurden Welser BürgerInnen für einen Workshop ausgewählt, die aus einem Pool aus vorselektierten, strittigen Punkten jene auswählen sollen, die in der darauf folgenden schriftlichen Bürgerbefragung abgefragt werden. Vor allem sollen sie jeden Abstimmungspunkt so formulieren, dass nur mit JA oder NEIN geantwortet werden kann. Ob ein Workshop zur Erfüllung dieser Aufgabe reicht, ist mehr als fraglich.
  3. Der Bürgermeister will eine “Bürgerbefragung” durchführen. Diese Möglichkeit sieht das Gesetz (das Statut der Stadt) NICHT vor. Dort sind nur Volksbefragungen und Volksabstimmungen vorgesehen – und beide müssen durch einen Gemeinderatsbeschluss beauftragt werden. Dies hat auch seinen Grund, sind zum Beispiel Ergebnisse einer Volksabstimmung bindend. Eine “Bürgerbefragung” ist gesetzlich nicht geregelt und auch das Ergebnis ist nicht bindend. Es muss Einigkeit aller Parteien hergestellt werden, dass das Ergebnis der Bürgerbeteiligung auch später durch den Gemeinderat in einer Abstimmung bestätigt werden kann. Im Moment sehen wir diese Bereitschaft nicht bei allen Parteien gegeben.Wo liegt dann der Sinn?
  4. Genauso existiert keine Einigung was passiert, wenn nur ein geringer Anteil der Wahlberechtigten an der Befragung teilnimmt. Unsere Meinung: Unter einer Beteiligung von 10 % (ca. 3000 abgegebene Stimmen) ist das Ergebnis als kritisch, weil nicht repräsentativ, anzusehen. Darum betrachtet auch der Gesetzgeber das Ergebnis einer Volksabstimmung erst bindend, wenn die Beteiligung über 25 % liegt.
  5. Die Abgabe der Stimme im Zuge der Bundespräsidentenwahl: Hiezu ist zu sagen, dass eine weitere Abstimmung gleichzeitig mit der Stichwahl zum Bundespräsidenten gesetzlich NICHT erlaubt ist. Ein erneute Anfechtung der Wahl wäre zu befürchten. Daher wird vor/außerhalb der Wahllokale eine eigene Urne für den Einwurf der “Bürgerbefragungszettel” aufgestellt. Wie wird sichergestellt, dass pro Wahlberechtigten nur einmal abgestimmt wird? Wie wird Missbrauch verhindert? Die Antwort: eine bedenkliche Vorgangsweise!
  6. Der Bürgermeister argumentiert mit niedrigeren Kosten. NEOS-Meinung: Es wird über jährliche Einsparungen in Millionenhöhe abgestimmt, aber auch über die Einschränkung von Leistungen. Hier mit den – vergleichsweise sehr geringen – Kosten zu argumentieren ist nicht zulässig.

 

“Bürgerbeteiligung darf etwas kosten. Vor allem muss sie ordentlich, dem Gesetz entsprechend und qualitativ hochwertig gemacht werden und darf nicht zu einer “Husch-Pfusch-Aktion” verkommen.” sagt Markus Hufnagl Gemeinderat von NEOS.