In einer Aussendung der WKO vom 24. Mai 2018 schreibt die WKO:
Die Wirtschaft braucht Aufenthaltsbewilligung für Lehrlinge zur Fachkräftesicherung. Aktuell können alleine in Oberösterreich 20.767 offen Stellen und zusätzlich rund 1000 offene Lehrstellen nicht besetzt werden. Eine Tatsache, die die OÖ Wirtschaft vor enorme Herausforderungen stellt und dringenden Handlungsbedarf zeigt. Daher ist es erfreulich, dass die Bundesregierung dieses Thema aufgegriffen hat und mit einer Aufenthaltsbewilligung für Lehrlinge auch Jugendlichen aus Drittstaaten eine duale Ausbildung ermöglichen möchte.“ 
Weiters heißt es:
Aus Sicht Hummers (WKO OÖ-Chefin) sollte die im Regierungsprogramm vorgesehene Aufenthaltsbewilligung für Lehrlinge im Zuge der aktuellen Fremdenrechtsnovelle rasch umgesetzt werden und für Menschen, die bereits eine Lehre begonnen haben oder eine Lehre in einem Mangelberuf beginnen möchten, Rechtssicherheit und eine Zukunftsperspektive geschaffen werden. Nachdem die Lehre abgeschlossen wurde, sollte – ähnlich wie bei den ausländischen Studienabsolventen, die auch ihre Ausbildung in Österreich erhalten haben – eine Umstiegsmöglichkeit auf die Rot-Weiss-Rot-Karte
vorgesehen werden. Diese Umstiegsmöglichkeit auf die Rot-Weiss-Rot-Karte soll auch für Jugendliche, die während ihres Asylverfahrens bereits eine Lehre abgeschlossen haben, zur Anwendung kommen.“


Und die WKO hat recht!

In der vorletzten Gemeinderatssitzung haben wir NEOS gemeinsam mit der SPÖ und den Grünen einen Antrag für eine Resolution an die Bundesregierung mit genau gleichem Inhalt / Ansinnen gestellt. Der Antrag wurde von FPÖ/ÖVP abgelehnt

Somit:

„Die ÖVP Wels vertritt eine andere Meinung als die ÖVP-dominierte WKO OÖ und als die Bundes-ÖVP. Ernsthaft? Oder kann man sich einfach nur nicht gegen den Koalitionspartner FPÖ durchsetzen?“ fragt NEOS Gemeinderat Markus Hufnagl.

Hier geht’s zur Aussendung der WKO

NEOS – Bericht zum Antrag in vorletzter Sitzung

Antrag NEOS Grüne SPÖ