Organhaftung – Bürgermeister muss reagieren
Unsere Forderung ist ganz klar: Der frühere Bürgermeister Dr. Koits soll durch seinen Nachfolger, Dr. Rabl, aufgefordert werden, den finanziellen Schaden wieder gut zu machen – also den Betrag, den Frau Eisenrauch nicht zurückzahlt, aus eigener Tasche zu begleichen.
Eine solche Aufforderung ist durch das Organhaftpflichtgesetz vorgesehen. Sollte Dr. Koits sich dazu nicht bereit erklären, ist eine Schadenersatzforderung aufgrund des Organhaftpflichtgesetzes anzustreben. Die Organhaftung regelt die Haftung von Personen, die im Auftrag von Rechtsträgern (Bund, Länder, Bezirke und Gemeinden) handeln, und dabei eben diesen Rechtsträgern durch ihr schuldhaftes und rechtswidriges Verhalten Schaden zugefügt haben. Der Bürgermeister ist ein gewähltes Organ und haftet daher gegenüber der Stadt. Das schuldhafte Verhalten resultiert aus der Untätigkeit. Es handelt sich dabei um keine leichte Fahrlässigkeit oder sogar um ein Versehen. Zum Vergleich: Dies entspricht ungefähr auch der Haftung eines Geschäftsführers gegenüber seiner Gesellschaft.
„Abgesehen von der rechtlichen Seite sehe ich auch eine moralische Verpflichtung der Wiedergutmachung durch Dr. Koits gegeben“, sagt Markus Hufnagl „Politiker müssen für ihre Fehler geradestehen.“ ergänzt der NEOS Gemeinderat.