Die FPÖ zettelt – nur um mediale Aufmerksamkeit zu erreichen – eine sinnlose Diskussion an. Es sollte dem Bürgermeister als promovierten Juristen klar sein, dass die Stadt Wels im Alleingang keine derartige Regelung treffen kann.

Es gelten das OÖ Antidiskriminierungsgesetz und das OÖ Statutargemeinden-Bedienstetengesetz 2002. Letzteres regelt in § 52 auch die Dienstkleidung. Beides sind Landesgesetze und daher im Kompetenzbereich der Landesregierung. Das OÖ Antidiskriminierungsgesetzt verbietet Diskriminierung auf Grund der Religion. In der Privatwirtschaft gibt es dazu bereits ein Urteil.  Das Tragen des Kopftuches aus religiöser Überzeugung ist grundsätzlich geschützt, es sei denn, dass in Bezug auf die Art der konkreten Tätigkeit und der Anforderungen an diese Tätigkeit wesentliche, entscheidende und angemessene Gründe gegeben sind, die eine Ungleichbehandlung, sprich das Verbot des Tragens des Kopftuches, rechtfertigen würden. Was den öffentlichen Dienst betrifft, wird eine reine anlassbezogene Kopftuchverbotsgeschichte nicht halten. Wenn, dann wären alle MitarbeiterInnen gleich zu behandeln, und es müsste weltanschauliche und religiöse Neutralität geregelt werden. Das hätte auch für Kreuz, Turban und anderes zu gelten. Wichtig ist dabei aber ganz klar die Trennung zwischen dem einfachen Kopftuch, dem Hidjab, einerseits und Niqab und Burka andererseits, denn grundsätzlich ist es bei menschlicher Kommunikation in Österreich üblich das Gesicht unverhüllt zu lassen.

Ein interessantes Statement zum Thema findet man hier: http://alm.at/kurz-kopftuch-und-kreuzpflicht/

Zitate daraus: „Kurz will keinen Schritt Richtung Trennung von Staat und Religion setzen. Kurz will kein Mehr an Säkularität. Er will auch kein Level-Playing-Field der Religionen, geschweige denn  Gleichbehandlung von religiösen und nicht-religiösen Weltanschauungen. Kurz will sich und Österreich, wie schon mit dem Islamgesetz, möglichst scharf vom Islam abgrenzen. Das ist keine Lösung von Problemen, die von Religion zumindest mitverursacht werden.“

Besser wäre echte Laizität. Laizität bedeutet staatliche Neutralität in Bezug auf Religion und Weltanschauung. Sie ist eine Voraussetzung für Demokratie. Sie gewährleistet Religions- und Weltanschauungsfreiheit. Nach dem laizistischen Prinzip maßt sich der Staat keine Entscheidung in Bezug auf persönlichen Glauben an. Er definiert Glaube und Weltanschauung als frei wählbare Privatsache. Laizität ist völlig unabhängig von Atheismus oder Glaube. Beide Überzeugungen stehen in keinem Widerspruch dazu, gesetzt den Fall, keine der beiden nimmt ein fundamentalistisches Ausmaß an, erhebt sich also selbst zur unverrückbaren Wahrheit.

Was die FPÖ Wels und ihr Koalitionspartner, die ÖVP, wollen ist leicht beantwortet: Mediale Aufmerksamkeit!  Es wird über ein Thema gesprochen, welches in Wels keines ist. Im gesamten Magistrat gibt es nämlich kaum Mitarbeiter, welche aus religiösen Gründen ein Kopftuch tragen – und schon gar nicht an Stellen mit direktem Bürgerkontakt.

„Somit eine nutzlose und unnötige Diskussion. Dabei sollte das Hauptaugenmerk der Stadtregierung auf das gedeihliche Zusammenleben aller Menschen in Wels gelegt werden.“, sagt Markus Hufnagl. „Wir sind zwar eine säkulare und aufgeschlossene, aber auch eine tolerante Gesellschaft. Und in so einer würde meiner Meinung nach ein Kopftuchverbot zu weit gehen“, ergänzt der NEOS Gemeinderat.