Die Wirtschaftskammer schwimmt im Geld. Und hat es nicht gern, wenn die Menschen das auch wissen.
Darum macht sie es möglichst schwer für Mitglieder Einsicht in die Finanzen zu nehmen. Der Jahresabschluss etwa wird nicht im Internet veröffentlicht. Ein WKO-Mitglied, dass ihn sehen möchte, muss in Person zur Kammer gehen und darf dann den gedruckten Jahresabschluss ansehen. Das ist im Jahr 2016 nicht nachvollziehbar.
Wir UNOS, wie die NEOS in der Wirtschaftskammer heißen, wollen eine transparente, moderne Kammer. Daher habe ich als Vertreter der Wirtschaft im Wirtschaftsparlament einen Antrag eingebracht: Die WKO soll den Jahresabschluss einfach online stellen, damit die Mitglieder sehen können, was mit ihrem Geld passiert.
Die Leistungen der WKO sichtbarer machen
Die Wirtschaftskammer muss keine Angst vor Transparenz haben. Im Gegenteil, sie hat die große Chance ihr Image als bürokratische Dunkelkammer abzulegen, indem sie ihre Finanzen den Mitgliedern transparent macht. Für eine moderne Interessensvertretung, die sich auch als Serviceorganisation versteht, sollte das eine Selbstverständlichkeit sein.
Ich habe daher am Dienstag, 21. Juni 2016 den Antrag für mehr Transparenz bei den Kammerfinanzen der oberösterreichischen Wirtschaftskammer gestellt. Das Wirtschaftsparlament hat diesen Antrag angenommen. In Zukunft werden die Inhalte der Jahresabschlüsse digital veröffentlicht. Ganz glücklich bin ich dennoch nicht.
Abschwächung durch Wirtschaftsbund
Der Antrag wurde vom Wirtschaftsparlament angenommen – wenn auch erst nach einer Abänderung durch Präsidenten Rudolf Trauner: Er hat durchgesetzt, dass nur die Eckpunkte veröffentlicht werden sollen, nicht der ganze Abschluss. Das ist schade, aber auch die Veröffentlichung der Eckpunkte erreicht das Ziel: Die Mitglieder sehen in Zukunft welche Leistungen die Kammer erbringt für die Pflichtbeiträge. Und es wird ersichtlich, wie sehr die Kammer im Geld schwimmt. Damit ist die Kammer einen Schritt transparenter geworden – auch wenn sich der Wirtschaftsbund dagegen wehrt.
Rechtlicher Hintergrund:
Die Gebarung der Wirtschaftskammer als gesetzliche Interessenvertretung der Wirtschaftstreibenden hat nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu erfolgen. Sie schuldet ihren Pflichtmitgliedern Rechenschaft darüber, was mit den Zwangsbeiträgen passiert. § 4 Abs 1 Z 4 Wirtschaftskammer-Gesetz gibt den Mitgliedern ausdrücklich das Recht auf Einsicht in die genehmigten Voranschläge und Rechnungsabschlüsse. Das ist in der Praxis gar nicht so leicht. NEOS fordert hier eine Vereinfachung im Sinne der Transparenz.
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